Registrieren Sie sich, um eine Entschädigung von Volkswagen und anderen zu erhalten!
Was bringt es mir, wenn ich teilnehme?
VW hat mit Manipulationssoftware jahrelang die Ergebnissse von Abgastests beeinflusst. Ein Schaden für die Umwelt, aber auch für das Portemonnaie. Als Besitzer eines VW‑Dieselfahrzeugs erleiden Sie dadurch mehrfachen Schaden: Der Wagen ist nun weniger wert, weist (auch bei Nachbesserung durch das von VW angebotene Software-Update) technische Einschränkungen auf und verbraucht mehr Kraftstoff als vorher.
‚Stichting Car Claim’ möchte deswegen eingreifen! Gemeinsam streben wir eine angemessene Lösung für alle geschädigten VW-Besitzer an. Wir suchen den Dialog mit Interessenvertretungen im In‑ und Ausland. Inzwischen sind wir mit Politikern, Verbraucher‑ und Umweltschutzverbänden und der Automobilindustrie im Gespräch. Geschädigte VW-Besitzer können sich bei ‚Stichting Car Claim’ anmelden; wir dokumentieren dann ihre persönlichen Erfahrungen in dieser Sache.
Auf diese Weise können geschädigte Autobesitzer ihre Interessen kollektiv von uns vertreten lassen. Gemeinsam sind wir stark! Nicht nur in dem juristischen Verfahren, das wir in Vertretung von circa 180.000 geschädigten VW-Besitzern in den Niederlanden angestrengt haben, sondern auch auf europäischer Ebene. Das Ziel besteht darin, VW zu Maßnahmen zu bewegen, die das Problem tatsächlich lösen, so dass die Autobesitzer nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben.
Unsere Ziele
Für Einzelpersonen ist es aus finanziellen Gründen meistens unmöglich, gegen einen mächtigen Verfahrensgegner wie VW erfolgreich zu prozessieren. Durch die Kraft des gemeinsamen Vorgehens können wir uns allerdings zur Wehr setzen. Wir möchten eine angemessene, faire und akzeptable Lösung für alle Autobesitzer in Europa herbeiführen, die durch den Dieselskandal geschädigt wurden.
Falls VW tatsächlich ein Vergleichsangebot macht, können Sie als VW-Besitzer immer noch individuell entscheiden, ob Sie den Vergleich annehmen oder nicht. Kurz gesagt: Sie behalten Ihren Anspruch in der eigenen Hand. Sie haben also auch nach Ihrer Registrierung die Möglichkeit, selbst ein juristisches Verfahren anzustrengen.
‚Stichting Car Claim’ ist eine Nonprofit-Organisation. Die Registrierung kostet Sie nichts. Falls Sie an einem eventuellen Vergleich zwischen ‚Stichting Car Claim’ und Volkswagen teilnehmen, fließen maximal 25 Prozent des Kompensationsbetrags an die xternen Geldgeber unserer Organisation.
Verhindern Sie die Verjährung!
,Stichting Car Claim’ kann in dem Verfahren vor dem Amsterdamer Gericht ausschließlich niederländische Autobesitzer vertreten. Sie können Ihren Anspruch allerdings anmelden, indem Sie sich der in Deutschland eingeleiteten Musterfeststellungsklage anschließen. Die Musterfeststellungsklage ist ein Gerichtsverfahren in Deutschland gegen die Volkswagen AG, Audi, Skoda und Seat und betrifft Fahrzeuge mit einem Dieselmotor der Baureihe mit der Werksbezeichnung EA 189. In der Musterfeststellungsklage wird die Klärung einer Reihe von Fragen verlangt, zum Beispiel die Klärung der Frage, ob die Volkswagen AG unrechtmäßig gehandelt hat. Über den konkreten Anspruch jedes einzelnen Klägers wird in der Musterfeststellungsklage nicht entschieden.
Grundsätzlich können Sie sich der Musterfeststellungsklage auf individueller Basis anschließen. Berücksichtigen Sie aber bitte, dass nur eine korrekte Registrierung die vorgesehene Verjährung Ihres Anspruchs verhindert. Um der Gefahr zu entgehen, dass die Verjährungsfrist für Ihren Anspruch abläuft, empfehlen wir Ihnen, sich von einer Anwaltskanzlei beraten zu lassen. Nähere Informationen zur Registrierung erhalten Sie über unseren Partner www.vw-verhandlung.de. VW‑Verhandlung ist eine Kooperation der deutschen Anwaltskanzleien Baum Reiter & Collegen (Düsseldorf) und Gansel Rechtsanwälte (Berlin).

Immer mehr Fahrverbote für Dieselfahrzeuge
Im Herbst 2015 stellte die US‑amerikanische Umweltschutzbehörde EPA fest, dass Dieselfahrzeuge von VW dank einer Manipulationssoftware nur bei Abgastests unter Laborbedingungen die Emissionsvorschriften erfüllen. Im Straßenverkehr stoßen die dieselbetriebenen Fahrzeuge viel zu hohe Mengen schädlicher Stickoxide (NOx) aus.
Die hohen Abgaswerte der VW‑Dieselfahrzeuge sind schlecht für Ihr Portemonnaie, denn durch den Imageschaden sinkt auch der Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs. Zudem haben zahlreiche betroffene Fahrzeuge nach dem von VW durchgeführten Software‑Update technische Probleme und Einschränkungen. Auch die Umwelt leidet unter dem viel zu hohen Ausstoß von Schadstoffen. Nicht umsonst führen immer mehr europäische Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ein und definieren Umweltzonen in den Innenstädten. Im Falle von Fahrverboten dürfen bestimmte Dieselfahrzeuge (darunter auch die von VW) nicht mehr in die Innenstadt fahren.
Dies ist zwar gut für die Umwelt, aber für Sie als VW‑Besitzer sehr unangenehm. Sie gingen davon aus, ein umweltfreundlicheres Fahrzeug zu haben als dies nun der Fall ist. Durch die wachsende Zahl von Fahrverboten erfahren Sie starke Beeinträchtigungen. ‚Stichting Car Claim’ setzt sich für eine angemessene Lösung für die europäischen Verbraucher ein. Damit nicht Sie die negativen Konsequenzen tragen, sondern der VW‑Konzern.
Entschädigung
‚Stichting Car Claim’ verfolgt das Ziel, Sie vor den negativen Folgen des Dieselskandals zu schützen. Sie als VW‑Besitzer sollen durch die Abgasaffäre letztendlich keinerlei Nachteile haben. Unser Bestreben ist es, dass Sie frei von (finanziellen) Risiken und Beeinträchtigungen weiterhin ein Auto nutzen können, das die Umweltnormen tatsächlich erfüllt.
Als niederländische Stiftung (‚Stichting’) sind wir nicht in der Lage, direkt eine finanzielle Kompensation von Volkswagen einzuklagen. Wir streben aber eine angemessene Kompensation für Sie an. Diese Kompensation könnte (teilweise) die Form einer Entschädigungszahlung annehmen. Zu anderen – indirekten – Möglichkeiten gehört zum Beispiel eine garantierte Umtauschprämie.
Unsere Bemühungen zielen also darauf ab, einen geeigneten Vergleich zu erreichen. Teil dieses Vergleichs könnte eine Entschädigungszahlung sein. Um zu einer adäquaten Lösung zu kommen, führen wir fortlaufend Gespräche mit politischen Institutionen (etwa mit Vertretern der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments), Verbraucherverbänden, Organisationen in den Bereichen Umwelt und Gesundheit und mit den deutschen Automobilherstellern.
Häufig gestellte Fragen
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Nein. Jeder VW-Besitzer, der sich uns anschließt, behält seinen Anspruch als Einzelperson. Falls es zu einem Vergleichsangebot von VW kommt, können Sie als Verbraucher immner noch individuell entscheiden, ob Sie an dem Vergleich teilnehmen oder den Vergleich für sich nicht akzeptieren.
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Ja, dies ist möglich.
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Nein. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Anspruch nicht verjährt, können Sie sich einem Klageverfahren in Ihrem eigenen Land anschließen.
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VW Verhandlung war von Anfang an einer der deutschen Partner der Stiftung. VW Verhandlung unterstützt die Bestrebungen der Stiftung nach einer europäischen Vergleichslösung. Die Stiftung hat deutsche Autobesitzer, die klagen wollten (durch Teilnahme an der Musterfeststellungsklage) an VW Verhandlung weitergeleitet.
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Mittlerweile liegt das Vergleichsangebot von VW für deutsche Autobesitzer auf dem Tisch. Die Stiftung möchte sicherstellen, dass ihre deutschen Teilnehmer für den Schaden, den sie erlitten haben, angemessen entschädigt werden. Die deutschen Autobesitzer haben diesbezüglich nun mehrere Optionen. Die Stiftung vertritt die Auffassung, dass die Initiative von Profin die Interessen der deutschen Autobesitzer in bestmöglicher Weise sichert; deshalb unterstützt die Stiftung aktiv die diesbezügliche Initiative von Profin.
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Ja, dies ist möglich. Senden Sie dann bitte eine entsprechende E‑Mail an info@stichtingcarclaim.com. Sie können sich auch einloggen und die Löschung selbst vornehmen.
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Nein. Das Verfahren in den Niederlanden hat keinen Einfluss auf geschädigte Autobesitzer außerhalb der Niederlande. Was bedeutet dies für Sie? Für nicht‑niederländische Autobesitzer, die ebenfalls ein Gerichtsverfahren gegen VW anstreben, kooperieren wir mit verschiedenen Partnern in Europa, unter anderem Deutschland. Wir helfen Ihnen dabei, mit unserem Partner in Ihrem Land in Kontakt zu kommen. Wenn Sie hieran interessiert sind, teilen Sie uns dies bitte unter info@stichtingcarclaim.com mit. Wir verweisen Sie dann gerne weiter.
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Nein. ‚Stichting Car Claim’ kann in den Niederlanden nur im Namen niederländischer Autobesitzer klagen.
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Wir haben fortlaufend Kontakt mit politischen Institutionen (auf europäischer Ebene), Organisationen in den Bereichen Umwelt und Gesundheit, Verbraucherverbänden und deutschen Automobilherstellern. In den Niederlanden beraten wir uns aktiv mit Vertretern der Verbraucherzentrale (‚Cosumentenbond’) und des Automobilclubs (ANWB).
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Nein, dies ist nicht notwendig. Ihre Anmeldung bei ‚Der Claim’ ist ausreichend.
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‚Stichting Car Claim’ vertritt die Interessen aller geschädigten VW‑Besitzer in Europa. Darüber hinaus klagt ‚Stichting Volkswagen Car Claim’ in den Niederlanden im Namen von 180.000 geschädigten niederländischen Autobesitzern.
Die Website www.derclaim.nl richtet sich an geschädigte niederländische Autobesitzer und informiert über das an einem Amsterdamer Gericht eingeleitete niederländische Klageverfahren. Die Website www.stichtingcarclaim.com richtet sich an alle geschädigten VW‑Besitzer in Europa.
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Senden Sie bitte eine E‑Mail an info@stichtingcarclaim.com. Wir nehmen dann so rasch wie möglich Kontakt mit Ihnen auf.
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‚Stichting Car Claim’ kann keine juristische Beratung für einzelne Geschädigte anbieten. Sie können aber jederzeit eine E‑Mail an info@stichtingcarclaim.com senden. Möglicherweise können wir Sie dann an einen unserer Partner verweisen, mit denen wir zusammenarbeiten.
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‚Stichting Car Claim’ führt außerhalb der Niederlande kein Klageverfahren. Wenn Sie in Ihrem eigenen Land klagen möchten, können wir Sie an einen unserer Kooperationspartner verweisen.
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