Verfahren Mercedes-Benz
UNSER ZIEL
Das Ziel von Stichting Car Claim besteht darin, in Verhandlungen mit Mercedes-Benz für alle europäischen Fahrzeugbesitzer, die vom Dieselskandal betroffen sind, eine angemessene und faire Lösung herbeizuführen. Eine Lösung, die dazu führt, dass Mercedes-Benz und involvierte Unternehmen Verantwortung übernehmen und die betroffenen Autobesitzer ihre Fahrzeuge ohne finanziellen Schaden und ohne (künftiges) Risiko weiter nutzen können.
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Ein mögliches Ergebnis, das Stichting Car Claim erzielen könnte, wäre ein Vergleich mit Mercedes-Benz und den involvierten Unternehmen. Dies könnte ein außergerichtlicher Vergleich sein, aber auch ein Vergleich nach dem niederländischen WCAM‑Gesetz, das kollektive Vergleiche bei Massenschäden ermöglicht. Im Falle eines Vergleichs nach dem niederländischen WCAM‑Gesetz würden die gegnerischen Parteien und Stichting Car Claim den Antrag stellen, dass das Amsterdamer Berufungsgericht den erzielten Vergleich für bindend erklärt. Nach einer solchen Erklärung würde der Vergleich für alle betroffenen Autobesitzer gelten. Autobesitzer, die rechtzeitig bekunden, dass sie nicht an dem Vergleich teilnehmen möchten, wären nicht an den Vergleich gebunden. Ein ähnlicher Vergleich kann beim Amsterdamer Gericht nach dem niederländischen Gesetz zur Regelung von Massenforderungen in Sammelklagen (WAMCA) geschlossen und für bindend erklärt werden (siehe im Folgenden).
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Das Verfahren beim Amsterdamer Gericht gegen Mercedes-Benz und involvierte Unternehmen gründet auf dem niederländischen Gesetz zur Regelung von Massenforderungen in Sammelklagen (WAMCA). Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Auf Grundlage dieses neuen niederländischen Gesetzes ist es möglich, in einem Sammelklageverfahren direkt finanzielle Schäden einzuklagen.
Stichting Car Claim hat das Amsterdamer Gericht ersucht, die Feststellung zu treffen, dass niederländische Fahrzeugbesitzer berechtigt sind, die betroffenen Fahrzeuge gegen Erstattung des vollen Kaufpreises an den niederländischen Händler (VW‑Vertragshändler) zurückzugeben. Für Privatpersonen und Firmen, die betroffene Fahrzeuge gebraucht gekauft haben, fordert Stichting Car Claim eine finanzielle Entschädigung. Das Gleiche würde für nicht-niederländische Autobesitzer gelten, wenn das Amsterdamer Gericht feststellt, dass auch diese sich den niederländischen Verfahren gegen Mercedes-Benz anschließen können (‚Opt‑in’).
WO WIR JETZT STEHEN
Das Verfahren gegen Mercedes-Benz und die weiteren Beklagten hat begonnen. Im Folgenden finden Sie Informationen über dieses Verfahren.
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Am 25. März 2022 hat die mündliche Verhandlung in der ersten Phase des Verfahrens stattgefunden.
Vorläufig wird erwartet, dass das Gericht am 11. Mai 2022 ein Zwischenurteil in der ersten Phase
erlassen wird. -
Das Amsterdamer Gericht hat festgesetzt, dass am Freitag, dem 25. März 2022, von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr eine mündliche Verhandlung in der ersten Phase des Verfahrens stattfinden wird. In der mündlichen Verhandlung werden die folgenden Punkte behandelt:
(i) die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts;
(ii) die Anwendbarkeit des neuen niederländischen Gesetzes zur Regelung von Massenforderungen in Sammelklagen (WAMCA) und/oder des Artikels 3:305a (alt) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs; und
(iii) die Position von Stichting Emission Claim und Bosch nach dem neuen niederländischen Gesetz zur Regelung von Massenforderungen in Sammelklagen (WAMCA).
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Am 21. April 2021 hat das Gericht den Ablauf des Verfahrens festgelegt. Das Verfahren wurde in drei Phasen unterteilt:
In der ersten Phase entscheidet das Gericht über (i) die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts und (ii) die Anwendbarkeit der neuen Reguling von Massenforderungen in Sammelklagen (WAMCA) und/oder des kollektiven Vergleichs entsprechend der alten Fassung des Artikels 3:305a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darüber hinaus wird das Gericht die Position der ‚Stichting Emission Claim (SEC)’ und der Robert Bosch GmbH (Bosch) als Parteien in diesem Verfahren prüfen.*
In der zweiten Phase wird das Gericht über (i) die Zulässigkeit der Klage von Stichting Car Claim und Stichting Diesel Emission Justice und (ii) das anzuwendende Recht entscheiden. Das Gericht wird in der zweiten Phase außerdem einen alleinigen Interessenvertreter benennen. Der alleinige Interessenvertreter wird im weiteren Verlauf des Verfahrens federführend sein.
In der dritten Phase wird sich das Gericht inhaltlich mit den Anträgen gegen die beklagten Parteien befassen.
Der erstfolgende Verfahrensschritt besteht in einer schriftlichen Stellungnahme von Stichting Car Claim und Stichting Diesel Emission Justice zur Position von SEC als dritte Klägerin und Bosch als Beklagte. Stichting Car Claim hat hierfür bis zum 19. Mai 2021 Zeit.
* SEC hat ohne vorherige Zustimmung des Gerichts außerhalb der geltenden Ladungsfrist eine eigene Sammelklage gegen die beklagten Parteien eingereicht. SEC hat – als einzige Klägerin – auch Anträge gegen Bosch als beklagte Partei eingereicht. Die Teilnahme von SEC und Bosch an diesem Verfahren stehen deshalb zur Diskussion.
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Am 9. Februar 2021 hat Mercedes-Benz das Amsterdamer Gericht ersucht, eine Sitzung zum Ablauf des Verfahrens abzuhalten, bevor die Sache inhaltlich behandelt wird.
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Am 3. März 2021 wird das Amsterdamer Gericht entscheiden, wie das Verfahren fortgeführt wird.
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Im Dezember 2020 erhält Mercedes-Benz eine Ladung für den 3. Februar 2021.
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Am 30. September 2020 hat das Amsterdamer Gericht die Frist für die Klageerhebung um zwei Monate bis einschließlich 31. Dezember 2020 verlängert. Die Entscheidung (in niederländischer Sprache) können Sie hier einsehen.
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Am 31. Juli 2020 hat Stichting Car Claim das Verfahren gegen Mercedes-Benz, seine niederländischen Importeure (Mercedes-Benz Vans Nederland and Mercedes-Benz Cars Nederland) und niederländischen Händler eingeleitet.
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Am 21. August 2020 hat Stichting Car Claim das Amsterdamer Gericht ersucht, die dreimonatige Frist für die Erhebung der Sammelklage gegen Mercedes-Benz und involvierte Unternehmen zu verlängern.
DIE VORBEREITUNG
Die Einreichung einer Klage erfordert eine umfangreiche Vorbereitung. Diese Vorbereitung hatte eine Reihe von wichtigen Momenten, die im Folgenden dokumentiert sind.
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Im Vorfeld des Verfahrens am Gericht Amsterdam hat Stichting Car Claim mit den gegnerischen Parteien korrespondiert. Am 20. Juli 2020 sandte Stichting Car Claim einen Brief an Mercedes-Benz und beschrieb darin die Entwicklungen im Mercedes-Benz-Abgasskandal. Es wurde erläutert, warum Stichting Car Claim der Überzeugung ist, dass Mercedes-Benz geschädigte Autobesitzer entschädigen muss. Am 15. Dezember 2020 wurden vergleichbare Briefe an die offiziellen niederländischen Importeure und Händler von DaiMercedes-Benzmler gesandt.
In den Briefen hat Stichting Car Claim Mercedes-Benz und involvierte Unternehmen zu Gesprächen eingeladen, die dazu führen sollten, eine angemessene Lösung für alle geschädigten Autobesitzer zu finden. Bedauerlicherweise ist Mercedes-Benz dieser Einladung nicht gefolgt. Deshalb hat Stichting Car Claim beim Amsterdamer Gericht Klage eingereicht.
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Am 3. Juli 2020 erfolgte eine Namensänderung. Aus Stichting Volkswagen Car Claim wurde Stichting Car Claim. Ferner wurde der Zweck von Stichting Car Claim geändert. Die Satzung schließt nun alle Autobesitzer ein, die durch die am Abgasskandal beteiligten Autohersteller geschädigt wurden.
Hier finden Sie die Satzung von Stichting Car Claim.
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Jan Zielonka ist zum Mitglied des Aufsichtsrats von Stichting Volkswagen Car Claim bestellt worden. Den Aufsichtsrat bilden Marten Oosting, Hans de Savornin Lohman und Jan Zielonka. Jan Zielonka ist Professor für Europäische Politik in Oxford und Venedig. Mehr über Jan Zielonka und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können Sie in seinem Profil lesen.
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Hans de Savornin Lohman ist zum Mitglied des Aufsichtsrats von Stichting Volkswagen Car Claim bestellt worden. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in gerichtlichen Streitverfahren wird Hans de Savornin Lohman den Prozess in seinen Hauptzügen verfolgen und dem Anwaltsteam mit Rat und Tat zur Seite stehen. Mehr über Hans de Savornin Lohman und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können Sie in seinem Profil lesen.
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Stichting Volkswagen Car Claim gibt bekannt, dass Marten Oosting das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats übernimmt. Mehr über den früheren nationalen Ombudsmann Marten Oosting und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können sie in seinem Profil lesen.
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Guido van Woerkom wird als Vorstandsmitglied von Stichting Volkswagen Car Claim tätig. Mehr über Guido van Woerkom und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können Sie in seinem Profil lesen.
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Stichting Volkswagen Car Claim hat Fausto Pocar als Vorsitzenden benannt. Fausto Pocar setzt sich bereits viele Jahre für die Interessen anderer ein und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz. Er ist unter anderem Richter beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und Mitglied/Vorsitzender des Jugoslawien‑Tribunals.
Mehr über Fausto Pocar und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können Sie in seinem Profil lesen, das Sie hier finden.
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Stichting Volkswagen Car Claim hat der Anwaltskanzlei AKD ein Mandat erteilt. AKD ist auf Sammelklageverfahren spezialisiert und wird Stichting Volkswagen Car Claim vertreten.
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Stichting Volkswagen Car Claim hat Arie van der Steen als Schatzmeister benannt. Arie van der Steen hat jahrzehntelange Erfahrung als Wirtschaftsprüfer bei verschiedenen Unternehmen. Seine Managementerfahrung ist eine weitere willkommene Qualifikation.
Mehr über Arie van der Steen und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können Sie in seinem Profil lesen, das Sie hier finden.
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Am 1. Oktober 2015 wurde Stichting Volkswagen Car Claim gegründet. Sie können die Satzung hier einsehen.