Verfahren Volkswagen
UNSER ZIEL
Das Ziel von Stichting Car Claim besteht darin, in Verhandlungen mit dem VW‑Konzern für alle europäischen Fahrzeugbesitzer, die vom Dieselskandal betroffen sind, eine angemessene und faire Lösung herbeizuführen. Eine Lösung, die dazu führt, dass VW und involvierte Unternehmen Verantwortung übernehmen und die betroffenen Autobesitzer ihre Fahrzeuge ohne finanziellen Schaden und ohne (künftiges) Risiko weiter nutzen können.
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Ein mögliches Ergebnis, das Stichting Car Claim erzielen könnte, wäre ein Vergleich mit VW und den involvierten Unternehmen. Dies könnte ein außergerichtlicher Vergleich sein, aber auch ein Vergleich nach dem niederländischen WCAM‑Gesetz, das kollektive Vergleiche bei Massenschäden ermöglicht. Im Falle eines Vergleichs nach dem niederländischen WCAM‑Gesetz würden VW und Stichting Car Claim den Antrag stellen, dass das Amsterdamer Berufungsgericht den erzielten Vergleich für bindend erklärt. Nach einer solchen Erklärung würde der Vergleich für alle betroffenen Autobesitzer gelten. Autobesitzer, die rechtzeitig bekunden, dass sie nicht an dem Vergleich teilnehmen möchten, wären nicht an den Vergleich gebunden.
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Im laufenden Verfahren hat Stichting Car Claim beantragt, das Amsterdamer Gericht möge feststellen, dass niederländische Fahrzeugbesitzer berechtigt sind, ihr vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug gegen Erstattung des vollen Kaufpreises an den niederländischen Händler (VW‑Vertragshändler) zurückzugeben. Für Privatpersonen und Firmen, die betroffene Fahrzeuge gebraucht gekauft haben, hat Stichting Car Claim beantragt, das Gericht möge feststellen, dass VW und involvierte Unternehmen unrechtmäßig gehandelt haben.
Falls das Amsterdamer Gericht positiv über die in den laufenden Verfahren zu verhandelnden Anträge von Stichting Car Claim entscheidet, können Autobesitzer diese Entscheidung in einem anschließenden Verfahren verwenden. In einem solchen Verfahren könnten sie entweder Schadenersatz für den durch VW und involvierte Unternehmen erlittenen Schaden fordern oder den Kaufvertrag rückgängig machen. Stichting Car Claim wird die Autobesitzer, die an dem Verfahren teilgenommen haben, dabei weiterhin so umfassend wie möglich unterstützen.
WO WIR JETZT STEHEN
Das Verfahren gegen die Volkswagen AG hat begonnen. Es besteht aus mehreren Phasen. Im Folgenden finden Sie Informationen über die einzelnen Phasen.
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Am 6. April 2022 hat die Sitzung zum Ablauf des Berufungsverfahrens stattgefunden. In dieser Sitzung haben die am Verfahren beteiligten Parteien ihre Sicht auf die Einteilung des Verfahrens erläutert. Car Claim hat das Gericht darum ersucht, das Berufungsverfahren mit der notwendigen Zügigkeit zu behandeln. Das Gericht wird kurzfristig entscheiden, wie der weitere Ablauf des Verfahrens aussehen wird. Volkswagen,weitere mit Volkswagen verbundene Unternehmen und die Händler werden jedenfalls zunächsterläutern müssen, warum sie mit dem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts nicht einverstanden sind.
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Das Gericht hat bekannt gegeben, dass die erste Sitzung im Berufungsverfahren am 6. April 2022 um 09.30 Uhr stattfinden wird.
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Am 13. Oktober 2021 haben Volkswagen, Audi, SEAT und ŠKODA sowie die niederländischen Vertragshändler gegen das Urteil des Amsterdamer Gerichts vom 14. Juli 2021 Berufung eingelegt.
Im Berufungsverfahren wird Stichting Car Claim beim Gericht beantragen, dass das Urteil des Gerichts in jenen Punkten bestätigt wird, in denen den Forderungen von Stichting Car Claim stattgegeben worden ist. Stichting Car Claim wird darüber hinaus beantragen, dass den Forderungen, denen nicht stattgegeben worden ist, (doch noch) stattgegeben wird.
Der Volkswagen‑Importeur Pon und der Software‑Lieferant Bosch sind nicht in das Berufungsverfahren einbezogen. Sobald mehr über die folgenden Schritte im Berufungsverfahren bekannt wird, werden wir Sie erneut informieren.
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Das Gericht hat am 14. Juli 2021 das Schlussurteil gesprochen. Das Gericht hat in seinem Urteil entschieden, dass sich Volkswagen (und involvierte Unternehmen) des Betrugs schuldig gemacht haben und die geschädigten niederländischen Autobesitzer Anspruch auf eine Kompensation haben. Das vollständige Urteil ist hier (auf Niederländisch) zu finden.
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Das Gericht hat mitgeteilt, dass die Sitzung der dritten Phase (inhaltliche Behandlung) am 26. und 27. Mai 2021 stattfinden wird; falls erforderlich, steht zusätzlich der 31. Mai zur Verfügung.
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Das Gericht hat entschieden, dass die Sitzung der Phase 3 (inhaltliche Behandlung) am 26., 27. und (sofern erforderlich) 31. Mai 2021 stattfinden wird. Das Gericht stellt fest, dass der Tenor des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020 in der Rechtssache C‑693/18 im VW‑Abgasskandal ausreichend deutlich ist, sodass das von Stichting Volkswagen Car Claim gegen Volkswagen und involvierte Unternehmen angestrengte Verfahren fortgesetzt werden kann.
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Das Gericht hat der niederländischen Stichting Car Claim mitgeteilt, dass der Termin für die Sitzung der dritten Phase vorläufig für das zweite Quartal vorgesehen ist, und zwar für die Zeit zwischen dem 17. und 28. Mai 2021. Dies steht im Zusammenhang mit mehreren Verfahren gegen Volkswagen, die derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof geführt werden, und den fortdauernden Covid‑19‑Beschränkungen. Das Gericht gibt allen beteiligten Parteien Gelegenheit, am 6. Januar 2021 einen Vorschlag zu machen, wie das Verfahren fortgesetzt werden soll. Ausgangspunkt des Gerichts ist, dass einer unnötigen Verzögerung des Verfahrens vorgebeugt werden muss. Dies bedeutet, dass die Sitzung so schnell wie nach redlichem Ermessen möglich terminiert werden wird.
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Das Gericht hatte als Sitzungstermine der dritten Phase zunächst den 25. Mai, 26. Mai und 28. Mai 2020 festgelegt. Aufgrund der Covid‑19‑Beschränkungen muss die Sitzung verschoben und vom Gericht neu terminiert werden.
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In Phase 3 wird das Gericht die Forderungen von Stichting Volkswagen Car Claim inhaltlich beurteilen. Das Gericht hat angeordnet, dass alle Beklagten am 26. Februar 2020 schriftlich auf die Forderungen von Stichting Volkswagen Car Claim reagieren müssen. Am 25. Mai, 26. Mai und 28. Mai 2020 wird das Gericht in Phase 3 verhandeln.
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Alle weiteren von den Beklagten in Phase 2 vorgebrachten Erwiderungen hat das Gericht verworfen.
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Die Forderungen von Stichting Car Claim gegen Volkswagen, Audi, Škoda, SEAT, PON und die Händler werden nach niederländischem Recht beurteilt. Für einen Teil der Forderungen gegen Bosch ist niederländisches Recht anzuwenden. Ein anderer Teil wird nach deutschem Recht behandelt.
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In der zweiten Phase wurde unter anderem über die Frage diskutiert, ob es plausibel ist, dass niederländische Autobesitzer durch den Abgasskandal geschädigt worden sind. Die Beklagten argumentierten, dass von einem Schaden keine Rede sein kann. Stichting Volkswagen Car Claim hat mit Hilfe des Inputs betroffener Autobesitzer belegt, dass die niederländischen Autobesitzer dadurch, dass ihre Autos mit Manipulationssoftware und die Mehrzahl der Autos inzwischen auch mit einem fehlerhaften (Software‑) Update versehen sind, (finanzielle) Nachteile erlitten haben. Das Gericht teilt den Standpunkt von Stichting Volkswagen Car Claim und betrachtet es demnach als plausibel, dass die niederländischen Autobesitzer einen Schaden erlitten haben.
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Das Gericht hat festgestellt, dass alle Forderungen von Stichting Volkswagen Car Claim gegen Volkswagen, Audi, Škoda, SEAT, PON und Bosch die Voraussetzungen für eine Behandlung im kollektiven Verfahren erfüllen. Dies gilt auch für die wichtigsten Forderungen von Stichting Volkswagen Car Claim gegen die VW‑Vertragshändler, insbesondere die Möglichkeit für bestimmte Besitzer eines Dieselfahrzeugs, den Kaufvertrag wegen Betrugs oder Unwirksamkeit der Übereinstimmungsbescheinigung rückgängig zu machen. Die Frage, ob in einem solchen Fall ein Nutzungsentgelt einbehalten werden darf, würde individuell in einem folgenden Verfahren geklärt werden. Stichting Volkswagen Car Claim vertritt die Auffassung, dass keiner der Händler die Möglichkeit haben dürfte, ein Nutzungsentgelt abzuziehen.
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Am 7. Oktober 2019 wurden in der zweiten Phase des juristischen Verfahrens Einlassungen abgegeben. In der zweiten Phase liegt der Fokus auf formalen Fragen, unter anderem auf der Frage, (i) ob Stichting Volkswagen Car Claim in dem betreffenden Verfahren berechtigt ist, die Interessen von geschädigten Autobesitzern zu vertreten, und (ii) welches Recht auf die Ansprüche von Stichting Volkswagen Car Claim gegen Volkswagen, Zulieferer Bosch und die weiteren Parteien anzuwenden ist. In der Anhörung nahmen alle beteiligten Parteien Stellung. Am Ende der Anhörung teilte das Gericht mit, dass es am 20. November 2019 seine Entscheidung in der zweiten Phase des Verfahrens verkünden wird.
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Die zweite Phase hat begonnen. Das Gericht wird in dieser Phase eine Reihe von formalen Fragen behandeln. In der anschließenden dritten Phase wird sich das Gericht mit dem Inhalt der Klage befassen. Das Amsterdamer Gericht hat entschieden, dass in der zweiten Phase allen Parteien – nach Austausch der relevanten Schriftsätze – Gelegenheit gegeben wird, ihre Standpunkte mündlich zu erläutern. Der Termin dafür ist Montag, der 7. Oktober 2019.
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In der ersten Phase haben allein die früheren Vorstandsmitglieder von VW die Zuständigkeit des Gerichts in Amsterdam bestritten. Die Volkswagen AG und die übrigen Beklagten haben die Zuständigkeit des Amsterdamer Gerichts akzeptiert.
Da das juristische Verfahren gegen alle Beklagten gleichzeitig geführt wird, würde das Verfahren gegen die früheren Vorstandsmitglieder den Fortgang des Verfahrens gegen die Volkswagen AG und die übrigen Beklagten noch weiter verzögern. Dies hält Stichting Volkswagen Car Claim für nicht wünschenswert. Um den Ablauf des Verfahrens zu beschleunigen, ist deshalb beschlossen worden, die früheren Vorstandsmitglieder aus dem jetzigen Verfahren herauszulösen. So kann sofort die zweite Phase eingeleitet werden, in der das Gericht weitere formale Fragen behandeln wird. Die früheren Vorstandsmitglieder können dann in einem gesonderten Verfahren einbezogen werden.
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Am 6. November 2018 fand eine Sitzung zum Ablauf des Verfahrens statt. Das Ziel war, Vereinbarungen bezüglich des Verfahrens zu treffen, die dafür sorgen, dass unnötige Verzögerungen im Ablauf des Verfahrens verhindert werden. Das Verfahren wird in drei Phasen geteilt. Das Gericht in Amsterdam hat heute entschieden, dass zunächst zu prüfen sei, ob das Gericht für das betreffende Verfahren zuständig ist. Im Anschluss daran werden verschiedene formale Fragen behandelt und zum Schluss werden die Anträge von Stichting Volkswagen Car Claim inhaltlich beurteilt. Das Gericht hat beschlossen, dass strenge Fristen gehandhabt und den Parteien keine Fristverlängerungen gewährt werden. Für Stichting Volkswagen Car Claim sind das gute Nachrichten, denn je früher eine Gerichtsentscheidung ergeht, desto besser ist dies für die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge.
Stichting Volkswagen Car Claim erwartet, dass das Gericht in Amsterdam noch vor dem Sommer 2019 eine Entscheidung in der ersten Phase des Verfahrens verkünden wird.
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Stichting Volkswagen Car Claim hat beim Gericht beantragt, dass eine Sitzung zum Ablauf des Verfahrens stattfindet, bevor die Sache inhaltlich behandelt wird. Hintergrund dieses Antrags ist, dass Stichting Volkswagen Car Claim Vereinbarungen mit den gegnerischen Parteien (und dem Gericht Amsterdam) treffen möchte, um das Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten. Das Gericht Amsterdam hat dem Antrag auf eine Sitzung zum Ablauf des Verfahrens stattgegeben. Die betreffende Sitzung wird am 6. November 2018 stattfinden.
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Am 2. Mai 2018 fand ein Gerichtstermin zur Regelung administrativer Angelegenheiten statt. Alle gegnerischen Parteien, vertreten durch ihre Rechtsanwälte, haben sich beim Gericht Amsterdam gemeldet.
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Im Dezember 2017 wurden die gegnerischen Parteien für den 2. Mai 2018 vor das Amsterdamer Gericht geladen. Stichting Volkswagen Car Claim hat eine großzügige Frist festgesetzt, um den gegnerischen Parteien Gelegenheit zu geben, vorher noch gemeinsam über die von Stichting Volkswagen Car Claim vorgeschlagene Lösung zu beraten. Die gegnerischen Parteien haben bedauerlicherweise keine Gespräche mit Stichting Volkswagen Car Claim aufgenommen.
DIE VORBEREITUNG
Das Einreichen einer Klage erfordert eine umfassende Vorbereitung. Diese Vorbereitung war von mehreren wichtigen Aktivitäten gekennzeichnet. Diese sind nachfolgend aufgeführt.
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Am 16. Juli 2020 sprach Stichting Car Claim mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission über einen Kompromiss zwischen der Autoindustrie und den verschiedenen Interessengruppen.
Lesen Sie bitte hier mehr über die Gespräche.
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Am 3. Juli 2020 erfolgte eine Namensänderung. Aus Stichting Volkswagen Car Claim wurde Stichting Car Claim. Ferner wurde der Zweck von Stichting Car Claim geändert. Die Satzung schließt nun alle Autobesitzer ein, die durch die am Abgasskandal beteiligten Autohersteller geschädigt wurden.
Hier finden Sie die Satzung von Stichting Car Claim.
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Jan Zielonka ist zum Mitglied des Aufsichtsrats von Stichting Volkswagen Car Claim bestellt worden. Den Aufsichtsrat bilden Marten Oosting, Hans de Savornin Lohman und Jan Zielonka. Jan Zielonka ist Professor für Europäische Politik in Oxford und Venedig. Mehr über Jan Zielonka und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können Sie in seinem Profil lesen.
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Im Vorfeld des Verfahrens am Gericht Amsterdam hat Stichting Volkswagen Car Claim den Gegenparteien (verschiedene) Briefe gesandt. Stichting Volkswagen Car Claim sandte unter anderem Briefe im November 2015 (an die Volkswagen AG), im April 2017 (an VW und die involvierten Unternehmen, an Bosch und an die Händler), im Juni/Juli 2017 (an VW und die involvierten Unternehmen und an Bosch) und im Dezember 2017 (an alle gegnerischen Parteien). In den betreffenden Briefen hat Stichting Volkswagen Car Claim die Entwicklungen im VW‑Abgasskandal beschrieben und erläutert, warum Stichting Volkswagen Car Claim der Auffassung ist, dass die gegnerischen Parteien den geschädigten Autobesitzern entgegenkommen müssen.
Darüber hinaus hat Stichting Volkswagen Car Claim Volkswagen und involvierte Unternehmen brieflich oder auf anderem Weg zu Gesprächen eingeladen, um in gemeinsamer Beratung eine echte Lösung für alle geschädigten Autobesitzer zu finden. Leider sind die angesprochenen Unternehmen nie auf die Einladungen eingegangen. Auch nachdem den gegnerischen Parteien der Entwurf der Klage zugesandt worden war, während vor diesem Hintergrund die Frist für die Einreichung der Klage bewusst hinausgezogen wurde, blieben Gespräche aus. Stichting Volkswagen Car Claim fühlte sich daher gezwungen, das Verfahren vor dem Amsterdamer Gericht fortzuführen.
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Hans de Savornin Lohman ist zum Mitglied des Aufsichtsrats von Stichting Volkswagen Car Claim bestellt worden. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in gerichtlichen Streitverfahren wird Hans de Savornin Lohman den Prozess in seinen Hauptzügen verfolgen und dem Anwaltsteam mit Rat und Tat zur Seite stehen. Mehr über Hans de Savornin Lohman und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können Sie in seinem Profil lesen.
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Stichting Volkswagen Car Claim gibt bekannt, dass Marten Oosting das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats übernimmt. Mehr über den früheren nationalen Ombudsmann Marten Oosting und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können sie in seinem Profil lesen.
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Guido van Woerkom wird als Vorstandsmitglied von Stichting Volkswagen Car Claim tätig. Mehr über Guido van Woerkom und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können Sie in seinem Profil lesen.
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Stichting Volkswagen Car Claim hat Fausto Pocar als Vorsitzenden benannt. Fausto Pocar setzt sich bereits viele Jahre für die Interessen anderer ein und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz. Er ist unter anderem Richter beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und Mitglied/Vorsitzender des Jugoslawien‑Tribunals.
Mehr über Fausto Pocar und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können Sie in seinem Profil lesen, das Sie hier finden.
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‚Stichting Volkswagen Car Claim’ hat der Anwaltskanzlei AKD ein Mandat erteilt. AKD ist auf Sammelklageverfahren spezialisiert und wird ‚Stichting Volkswagen Car Claim’ vertreten.
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Stichting Volkswagen Car Claim hat Arie van der Steen als Schatzmeister benannt. Arie van der Steen hat jahrzehntelange Erfahrung als Wirtschaftsprüfer bei verschiedenen Unternehmen. Seine Managementerfahrung ist eine weitere willkommene Qualifikation.
Mehr über Arie van der Steen und die Gründe, warum er sich bei Stichting Volkswagen Car Claim engagiert, können Sie in seinem Profil lesen, das Sie hier finden.
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Am 1. Oktober 2015 wurde Stichting Volkswagen Car Claim gegründet. Die Satzung können Sie hier einsehen.